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Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung |
Teilnahmebestätigung erst nach erfolgreicher Anmeldung möglich Mit Einführung des § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum 12.12.2021 sowie der
zum 25.05.2022 in Kraft getretenen Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
(Coronavirus-ImpfV) wurden u.a. Zahnarztpraxen in die Umsetzung der Corona-Impfskampagne der Bundesregierung und damit
in das Impfgeschehen eingebunden. Sie sind aktuell Nicht angemeldet Mit Erfüllung der Voraussetzungen des § 20b IfSG sind Zahnärztinnen und Zahnärzte grundsätzlich zur Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen berechtigt. Aber erst durch die Änderungen der Coronavirus-ImpfV zum 25.05.2022 können Zahnärztinnen und Zahnärzte nunmehr auch als Leistungserbringer COVID-19-Schutzimpfungen in der eigenen Praxis oder im Rahmen von Besuchen erbringen und abrechnen. In die Impfkampagne der Bundesregierung sind sowohl die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzte (Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte) als auch ausschließlich privatärztlich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte (Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzte) einbezogen. Wenn Sie an die Impfkampagne mitmachen wollen, müssen Sie sich hierzu für Ihren KZV-Bereich registrieren. Die entsprechende Möglichkeit zur Registrierung finden Sie weiter unten. Die Teilnahme an der Impfkampagne ist freiwillig. Die gesamte FAQs zu diesem Thema können Sie unter dem folgenden Link FAQs herunterladen. >>> ANMELDUNG NICHT MÖGLICH. DIE FRIST IST LEIDER VORBEI <<< |
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Fortbildung zum elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren (EBZ) |
Veranstaltungsvideo
Das Video zu den gleichen Fortbildungsveranstaltungen am Mi., den 15.06.2022 und Fr., den 17.06.2022 steht Ihnen unten zur Verfügung. Darüber hinaus wurde gleich die Vortragsunterlagen im PDF-Format eingestellt. Veranstaltung-Referent: Sanitätsrat Dr. Ulrich Hell Um zu dem Video und dem Vortrag zu gelangen, müssen Sie angemeldet sein. Sie sind im Moment nicht angemeldet. |
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Wahl der Vertreterversammlung der KZVS - 2022 |
BEKANNTMACHUNGEN - Wahlleiter und Wahlausschuss - Die Amtszeit der Vertreterversammlung und des Vorstandes der KZV Saarland läuft am 31.12.2022
aus. Nach § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der
Vertreterversammlung der KZV Saarland
vom 17. Dezember 2015 ist das Wahljahr das letzte Jahr der Wahlperiode, also 2022 für die neue,
sechsjährige Legislaturperiode ab 01.01.2023.Wahl zur Vertreterversammlung der KZVS ab 1. Januar 2023 |
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Aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus |
Weitergehende Informationen zum Thema Corona finden Sie unter
der Corona-Sonderseite
Bitte beachten Sie, dass für den Zugriff auf einige Informationen eine Anmeldung im Mitgliederbereich der KZV
Saarland erforderlich sein kann.>>>Corona-Sonderseite<<< |
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01.04.2021
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Zum 01.02.2021 trat die IT-Sicherheitsrichtlinie in Kraft und erste verpflichtende Anforderungen entfalten
zum 01.04.2021 ihre Wirkung. Aus diesem Anlass wurden von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) neben der
eigentlichen Richtlinie nun weitere Hinweise und Tipps zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten auf deren
Internetseite eingestellt Das Statement der KZBV können Sie hier herunterladen: IT Sicherheitsrichtlinie, KZBV Nähere Information zu diesem Thema entnehmen Sie auch der Webseite der KZBV. |
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22.09.2020
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Leitfaden für die Anwendung KIM in der Zahnarztpraxis
Dieser Leitfaden richtet sich an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. KIM ist die Kurzform für die TI-Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“. Dieses Verfahren wurde zunächst (unter der Bezeichnung „KOM-LE“) für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen den Leistungserbringern (z. B. zwischen Arztpraxen, Krankhäusern und Apotheken) konzipiert. Mehr zum Thema im Leitfaden der KZBV: Leitfaden KIM |
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Kartenanmeldungsverfahren an unserem Online-Abrechnungsportal |
Das bisherige verwendete Verfahren des JavaWebstarts wird von dem zuständigen Unternehmen Oracle nicht mehr
„frei“ zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass Benutzer des JavaWebstarts zukünftig eine kommerzielle
Lizenz besitzen müssen um das Verfahren weiter nutzen zu können. Außerdem wird es keine Updates bald mehr geben.
Durch diese Links können Sie das Programm je nach PC-Version herunterladen. ACHTUNG! Vor der Installation müssen Sie am PC mit Administratorrechten angemeldet sein. SecAuthenticator für Windows V. 10 (ca 30 MB) |
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Online-Abrechnungsportal der KZV Saarland |
Bitte benutzen Sie zur Übertragung Ihrer Dateien oder zur Online-Erfassung Anmeldung auch mit eHBA/eZAA und Teamkarte möglich. |
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eZAA |
Start der Ausgabe des neuen Elektronischen Zahnarztausweises |
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Zahntechnik |
+++ BEL-Preisliste für zahntechnische Leistungen +++ |
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Patienten |
Informationen zu aktuellen Themen |
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Zahnärzte |
Alles rund um den Zahnarzt |
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Praxisteam |
Informationen für das gesamte Praxisteam |
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KZV Saarland |
Wir stellen uns vor |
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Meine KZV |
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